Für den Vereinsbeitritt bzw. den Einzug des Mitgliedsbei­trags je nach Wahl Ihrer Mitgliedschaft in Euro ist ein SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen notwendig.

Gläubiger-ID: DE78ZZZ00001477330

Mit der Absendung des digitalen Mitgliedsantrags ermächtige(n) ich/wir den Sport Club 1993 Geinsheim e.V., Sudetenstraße 9 65468 Trebur-Geinsheim, den Beitrag je nach gewählter Zahlungsweise nach der gültigen Beitragsordnung einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die vom Sport Club 1993 Geinsheim e.V.   auf meinem/unserem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Der Mitgliedsbeitrag wird je nach gewählter Zahlweise zum ersten Geschäftstag des jeweiligen Monats von meinem Konto abgebucht. Eine entsprechende Mandatsreferenz erhalte ich mit der Bestätigung meiner Mitglied­schaft (entspricht der Mitgliedsnummer).